
Endlich!
... endlich lieber Leser, verehrte Leserin ist unser jüngstes Kind auf der Welt.
Mit einer Größe von 210 x 297 und mit bedeutungsschweren 8 Seiten gibt es auch gleich kräftige Lebenszeichen von sich. Wir, das Team der SWT-Union, sind stolz darauf und ganz sicher, dass Sie unseren jüngsten Sproß mögen werden.
Unsere Steuerimpulse sollen Sie künftig vierteljährlich auf Ihrem Weg zum Erfolg begleiten - und wie der Name schon sagt - steuerliche Impulse an Sie weiterleiten.
Die Basis für unser neues Medium ist grundsolide. Denn die SWT-Union verfügt aufgrund ihrer Tätigkeit als Steuer-, Finanz-, Rechts-, und Betriebsberatungsunternehmen über eine Fülle von Informationen, die wir gerne an Sie weitergeben. Nützen Sie unseren Informationsvorsprung, zu Ihrem ganz persönlichen und zum Vorteil Ihres Unternehmens. Dass wir auch in Sachen Lohnverrechnung die Nase ganz weit vorne haben, spricht sich immer mehr herum. Mit der Safebox können wir Ihnen zudem ein besonders attraktives System für die externe Archivierung von Belegen (Steuerunterlagen) anbieten.
Kurz und gut - wir das Team der SWT-Union - können in Sachen Steuer & Finanz Know-how sehr viel für Sie tun. Mit unseren Steuerimpulsen vielleicht jetzt noch ein bißchen mehr. Darauf freuen wir uns. Schließlich heißt es nicht umsonst: “Information ist alles. Ohne Information ist alles nichts."
Hubert Schütz Manfred Fritz
Auf einen Blick: Abfertigung NEU
Was Rechnungen ab 2003 brauchen
Wieviele Aufträge brauchen wir?
Kein Geld für Steuern? Fristen ausnutzen!
Kreditumwandlung - Steuern für Gewinne?
Abfertigung neu
Alle Dienstverhältnisse, die ab 2003 geschlossen werden, sind betroffen.
| Arbeitnehmer |
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Abfertigungsansprüche werden wie ein Rucksack zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen. |
Die Abfertigung neu betrifft alle Dienstverhältnisse, die ab Anfang 2003 abgeschlossen werden.
Beitragssatz: 1,53
Prozent des Gehalts an “Mitarbeitervorsorgekassen" (Kassen).
Auszahlung durch
Kassen.
Dienstgeber wählt
Kasse - Dienstnehmer kann widersprechen.
Beiträge werden
mit Lohnabgaben an die Gebietskrankenkassen abgeführt .
Erster Monat der
neuen Dienstverhältnisse (= Probezeit) beitragsfrei.
Abfertigung neu wird
auch erst nach drei Jahren Dienstverhältnis bezahlt.
Wer selbst kündigt,
berechtigt entlassen wird oder ungerechtfertig vorzeitig austritt, bekommt nichts
(Die Ansprüche werden nach dem “Rucksackprinzip" zum nächsten
Dienstgeber mitgenommen).
Die Höhe des
Anspruches ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge plus Veranlagungserträge
minus Verwaltungskosten.
Es gibt zwei Möglichkeiten für “alte" Dienstnehmer, in das neue System zu wechseln (Dienstgeber schlägt vor):
Wenn auf Auszahlung verzichtet wird, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Weiterveranlagung
in Kasse bis zur Pensionierung
Überweisung
an Versicherung als Einmalerlag für eine Rentenversicherung (Pensionszusatzversicherung)
oder an Bank zwecks Erwerb von Pensionsinvestmentfonds
Überweisung
an bereits bestehende Pensionskasse
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Rechnungsmerkmale
Rechnungen müssen ab kommendem Jahr zusätzlich gekennzeichnet sein
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Vorsteuer |
Ab 2003 müssen Rechnungen laut Umsatzsteuergesetzt einige wichtige zusätzliche
Merkmale enthalten.
Bisher musste eine Rechnung folgende Angaben enthalten, um sich die enthaltene
Vorsteuer abziehen zu können:
1 Name und Anschrift des Lieferanten,
2 Name und Anschrift des Abnehmers,
3 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten
Gegenstände oder die Art bzw. Umfang der sonstigen Leistung,
4 Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum,
5 das Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige
Leistung und
6 den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Ab 2003 muss eine Rechnung zusätzlich folgende Merkmale enthalten, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können:
7 den Steuersatz oder Zusatz auf Steuerbefreiung,
8 das Ausstellungsdatum,
9 fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen,
die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
10 die UID-Nummer des Rechnungsausstellers.
Ab 1. Jänner
2003 werden auch elektronisch übermittelte Rechnungen anerkannt.
Kleinbetragsrechnungen
(bis € 150,- Bruttoentgelt): Es genügen weiterhin die Punkte 1 + 3
+ 4 + Bruttoentgelt + Steuersatz.
Wichtig ist die fortlaufende Nummerierung! Der Fiskus könnte sonst vermuten, dass nicht alle Rechnungen aufbewahrt wurden und führt Umsatz- und Gewinnschätzungen durch! Übrigens: Bei Bauleistungen gelten Spezialregelungen.
Break-Even-Point
Eine Formel berechnet, wieviel Umsatz man machen muss
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Unternehmertum |
Kennen Sie den kritischen Mindestumsatz, der das Überleben
Ihres Unternehmens gerade noch sichert?
Erreicht man den Mindestumsatz (Break-Even-Point) sind sämtliche Kosten gedeckt: Umsatz und Kosten sind im Gleichgewicht (siehe Grafik). Jeder Euro mehr bedeutet Gewinn.
So berechnen Sie den Break-Even-Point:
1. Schritt:
* Daten aus dem Vorjahr erheben
* Nettoumsatz: Umsatz ohne Ust
* Variable Kosten: Gibt es nur bei Aufträgen. Etwa Kosten für Material
und Leistungen, die man zukauft.
* Fixkosten: Entstehen unabhängig von Aufträgen. Etwa Miete, Kfz-Kosten,
Kreditzinsen oder Abschreibungen.
Wenn Sie unecht steuerbefreit sind (kein Vorsteuer-Abzug), dann sind Bruttokosten inkl. Umsatzsteuer anzusetzen, ansonsten die Nettokosten.
2. Schritt: Berechnung des Wareneinsatzes (WES) in Prozent
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3. Schritt: Anpassung der Kosten
Mit welchen Fixkosten ist im Planungsjahr zu rechnen? Gehen Sie jede Position
des letzten Jahresabschlusses durch und überlegen Sie, ob es Änderungen
gibt. Stimmt der berechnete Prozentsatz an Wareneinsatz noch immer?
4. Schritt: Berechnung Mindestumsatz
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Steuern zahlen
Wenn sie akut nicht zahlen können, werden Zinsen fällig
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Steuern |
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Liquiditätsengpass? Bloß den Kopf nicht in den Sand stecken! |
Was tun, wenn es liquiditätsmäßig knapp wird und die Steuer fällig ist? Nur den Kopf nicht in den Sand stecken! Es gibt Möglichkeiten, den Betrieb finanziell zu entlasten, wenn man Fristen und Konsequenzen kennt.
Einkommen- und Körperschaftsteuer:
Die Steuererklärungen dazu sind grundsätzlich bis 31. März des
Folgejahres abzugeben. Bei steuerlicher Vertretung durch einen Steuerberater
ist diese Frist quotenmäßig verlängert. Wird die Erklärung
zu spät abgegeben, so kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent
der Steuerschuld verhängt werden.
Die Zeitspanne zwischen Erklärungsabgabe und Veranlagung hängt von der Auslastung des jeweiligen Finanzamtes ab (kann zwischen einer Woche und Monaten dauern). Mit dem Veranlagungsbescheid wird die Abgabenschuld und die Fälligkeit vorgeschrieben. Der Abgabezeitpunkt bestimmt somit den Zahlungszeitpunkt. Aber Achtung: Seit 2001 verrechnet der Finanzminister Zinsen, wenn die Zahlung nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgt (Anspruchszinsen).
Auf Basis der letzten Veranlagung werden quartalsweise Vorauszahlungen vorgeschrieben. Sind diese zu hoch, kann ein Herabsetzungsantrag bis 30. September (2002: ausnahmsweise 31. Oktober) gestellt werden.
Erfolgt die Zahlung zu spät (egal ob Vorauszahlung oder Nachzahlung aus der Veranlagung), werden Säumniszuschläge verhängt:
1 Säumniszuschlag bei Zahlung nach Fälligkeit: 2
Prozent der nicht entrichteten Höhe
2 Säumniszuschlag bei Zahlung später als 3 Monate:
1 Prozent (zusätzlich!)
3 Säumniszuschlag bei Zahlung später als 6 Monate:
1 Prozent (zusätzlich!)
Umsatzsteuer:
Diese Selbstbemessungsabgabe muss mittels Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich
bzw. quartalsweise gemeldet und bezahlt werden, wobei die Zahlung als Meldung
gilt. Wird beides unterlassen, winken wie bereits oben beschrieben Verspätungszuschlag
und Säumniszuschläge. Selbst wenn nicht bezahlt werden kann: Gemeldet
werden muss spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, sonst
droht eine Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit oder noch schlimmer wegen vorsätzlicher
Abgabenhinterziehung.
Geplant ab 2003: UVA ist auch bei Zahllast abzugeben.
Strategien bei Liquiditätsproblemen:
Stundung oder Ratenzahlung
• Bei erheblichen Härten (wirtschaftliche Notlage, finanzielle Bedrängnis)
• Einbringung nicht gefährdet
• Stundungszinsen: derzeit 6,75 Prozent p.a.
• Umsatzsteuer: Nur möglich, wenn Forderung noch nicht eingegangen
Aussetzung der Einhebung
• Während des Berufungsverfahrens möglich
• Berufung muss erfolgsversprechend sein
• Aussetzung nur für angefochtenen Betrag möglich (nicht für
gesamten Bescheidbetrag)
• Aussetzungszinsen: derzeit 3,75 Prozent p.a.
Nachsicht beantragen
• Vollständiger Erlass der Steuerschuld
• Uneinbringlichkeit muss nachgewiesen werden
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FRAGE & ANTWORT |
Warum werden mir jetzt Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2000 vorgeschrieben, obwohl ich damals alles bezahlt habe?
In der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) wird in der Pensions- und Krankenversicherung zwischen vorläufigen und endgültigen Beiträgen unterschieden. Vorläufige Beiträge richten sich nach den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres.
In den ersten drei Jahren der Pflichtversicherung gilt eine reduzierte Mindestbeitragsgrundlage. Die Beträge werden nachbemessen, sobald der Einkommensteuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt. So kommt es zu einer Gutschrift oder Nachzahlung.
Neu ab 2003 ist, dass es bei Jungunternehmern in den ersten beiden Jahren ihrer Tätigkeit zu keiner Nachbemessung in der Krankenversicherung kommen wird.
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Die Eröffnung meiner Ordination möchte ich per Zeitungsinserat bekannt machen. Außerdem möchte ich in meiner Ordination eine Feier veranstalten. Kann ich die Kosten dafür absetzen?
Grundsätzlich sind Aufwendungen, welche die berufliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringen, steuerlich nicht abzugsfähig: nur bei eindeutigem Werbeeffekt. Ein Zeitungsinserat über die Ordinationseröffnung wird daher kein Problem darstellen. Die Eröffnungsfeier allerdings schon: Der Werbeeffekt müsste eindeutig erkennbar sein. Und selbst dann könnten nur 50 Prozent der Bewirtungskosten abgesetzt werden. In der Regel wird eine Eröffnungsfeier immer genau hinterfragt werden. Seien Sie daher kreativ in der Darstellung des Werbeeffektes: Fotos, Gästeliste, spätere Aufträge etc.
Eine bemerkenswerte Entscheidung hat aber jüngst eine Finanzlandesdirektion getroffen: Es ging bei der Neueröffnung einer Facharztordination um die Bewirtung von Ärztekollegen, die als zuweisende Ärzte oder Vertreter in Betracht kommen. Obwohl für Ärzte generell ein Werbeverbot gilt, wurde anerkannt, dass ein solcher Aufwand überwiegend der Werbung bzw. Geschäftsanbahnung dient.
Mein Kind möchte für ein Jahr in den USA studieren. Kann ich die Kosten absetzen und wie lange bekomme ich die Familienbeihilfe weiter?
Kosten der privaten Lebensführung, zu denen auch Schulausbildungskosten zählen, können grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Nur wenn private Aufwendungen außergewöhnlich sind, also zwangsläufig erwachsen und den Steuerpflichtigen wirtschaftlich besonders treffen, ist eine Abzugsfähigkeit gegeben. Die Kosten eines Studiums im Ausland werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Allerdings gibt es dafür nur einen monatlichen Freibetrag von € 110,-. Nicht viel für die hohen Kosten eines Auslandsstudiums.
Noch schlechter steht es um die Familienbeihilfe. Sie gebührt nämlich nur für haushaltszugehörige Kinder. Bleibt das Kind die ganze Zeit über im Ausland gemeldet, steht sie nicht zu. Schon ab einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem halben Jahr liegt der dauernde Aufenthalt nicht mehr in Österreich. Daran ändern auch Urlaube in der Heimat nichts. Aus diesem Grund kann auch der Kinderabsetzbetrag für die Dauer des Auslandsaufenthaltes leider nicht geltend gemacht werden.
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Kreditumwandlung
Die Abgabenbehörde unterscheidet: betrieblich und außerbetrieblich
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Fremdwährungskredite |
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Spekulationsgewinne müssen nicht immer versteuert werden |
Immer wieder wird die Frage gestellt, wie eine Kreditumwandlung von einem Fremdwährungskredit in einen €-Kredit oder in einen anderen Fremdwährungskredit steuerlich behandelt wird.
Die Abgabenbehörde unterscheidet hier, ob sich der Vorgang im betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich auswirkt. Wir möchten Ihnen dies an einem anschaulichen Beispiel erläutern:
Außerbetrieblicher Bereich
Für die Finanzierung von Sanierungsaufwendungen eines Mietwohngrundstücks (Einkünfte aus Vermietung) wird ein Fremdwährungskredit in Yen von € 700.000,- aufgenommen. Wegen günstiger Kursentwicklung wird dieser Yen-Kredit in einen €-Kredit (unter Inkaufnahme eines höheren Zinssatzes) umgewandelt. Dadurch verringert sich die Schuld endgültig auf € 600.000,-.
Kann also die Reduktion von Verbindlichkeiten ein Spekulationsgeschäft sein? Ergeben sich bei dieser konkreten Schuldminderung von € 100.000,- Einkünfte aus Spekulationsgeschäften?
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (RZ 6624 a) darauf Antwort gegeben:
Eine Verbindlichkeit stellt ein - negatives - Wirtschaftsgut dar, das mit einer Verbindlichkeit angeschafft und mit der Tilgung veräußert wird. Bloße Kursveränderungen in Zusammenhang mit einer auf Fremdwährung lautenden außerbetrieblichen Schuld führen zu keinen Einnahmen und somit auch zu keiner Steuerpflicht. Erfolgt jedoch innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr eine Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in einen €-Kredit oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gleichgeschaltete Währung, führt ein Kursgewinn zu Einkünften aus Spekulationsgeschäften. Kursverluste können nicht berücksichtigt werden.
Eine Realisierung von Kursgewinnen ab dem zweiten Jahr führt also zu keiner Steuerpflicht.
Betrieblicher Bereich
Anders ergibt sich die Besteuerung im betrieblichen Bereich, also wenn z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden und für eine Investition ein Fremdwährungskredit aufgenommen wurde.
Hier stellt die Konvertierung einen Verbindlichkeitentausch dar, das heißt, dass die ursprüngliche Fremdwährungsschuld (z.B. Yen) mit einer entsprechenden anderen Fremdwährungsschuld (z.B. Schweizer Franken) getilgt wird. Die dabei entstandenen Kursgewinne oder -verluste sind im Tilgungszeitpunkt (=Konvertierungszeitpunkt) realisiert. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, es ergeben sich also keine Unterschiede, ob jemand Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer ist. Ohne Bedeutung ist auch, ob diese Kursgewinne oder -verluste im ersten oder in den Folgejahren erzielt werden: Es ist immer - positive oder negative - Steuerpflicht gegeben.
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KURZMELDUNGEN |
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Machtschock ist das neueste Buch von Starautor und Trainer Edgar K. Geffroy |
Was muss ein Unternehmen bieten, um morgen noch attraktiv zu sein? Changement ersetzt Management, sagt Edgar K. Geffroy. Wer künftig zur Wirtschaftselite gehören will, muss den Mut haben, althergebrachte Managementregeln zu brechen. Das Unternehmen der Zukunft hat kein Besitzdenken. Es ist schlank, vernetzt und den Kundenwünschen immer eine Nasenlänge voraus. Dieser Wirtschaftsroman zeigt auf eine spannende Weise, wie das geht. Unbegrenzte Wachstumsmöglichkeiten sind das Ziel.
Nach einem Autounfall wurde dem Geschädigten vom Gericht ein Schadenersatz zuerkannt. Ihm wurden auch als Teil des zu ersetzenden Schadens Verzugszinsen zugesprochen . Die Steuerbehörde und das oberste Gericht sehen das aber anders: Für sie ist zwar der Schadenersatz kein Einkommen, wohl aber sind es die Verzugszinsen! Sie sind wie andere Zinseneinkünfte voll steuerpflichtig. Denn sie werden dafür bezahlt, dass dem Geschädigten die Möglichkeit der Kapitalnutzung für längere Zeit entzogen wurde. An sich sind diese Überlegungen nicht neu. Aber wer denkt schon daran, in so einem Fall zur Kasse gebeten zu werden?
Die gesetzliche Regelung in Sachen Mahnspesen und Verzugszinsen wurde EU-weit vereinheitlicht und verschärft. Ziel dieser neuen Zinssätze war eindeutig, die Zahlungsmoral zu verbessern! Zwischen Unternehmern können derzeit 10,75 Prozent (8 Prozent über Basiszinssatz) verrechnet werden. Auch Zinseszinsen (4 Prozent oder vereinbart) sind möglich, wenn diese vereinbart wurden oder die Zinsen bereits geklagt werden. Mahnspesen (angemessen!) sind unter Unternehmern nun ebenfalls klagbar.
Auch Zinsen bei Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis betragen derzeit 10,75 Prozent. Für alle anderen Forderungen (z.B. gegenüber Konsumenten) können 4 Prozent Zinsen verlangt werden. Auch Zinseszinsen und Mahnspesen dürfen jetzt eingetrieben werden.
Der Verfassungsgerichtshof musste sich kürzlich fragen, ob je nach Berufsgruppe unterschiedliche Beitragssätze in der Pensionsversicherung zulässig sind. Während nämlich die gewerblichen Unternehmer nur 15 Prozent berappen müssen, werden Ärzten, Apothekern und Patentanwälten 20 Prozent abgeknöpft. Und das, obwohl das Leistungsrecht für alle gleich ist: Ein Arzt bekommt deswegen auch nicht mehr Pension. Kein Problem, sagen die Richter. Die Leistungsfähigkeit einzelner Berufsgruppen kann bei der Höhe der Beiträge durchaus berücksichtigt werden.
Seit 2002 gilt das E-Commerce-Gesetz. Demnach muss jeder, der sich aus dem Internet geschäftliche Vorteile erhofft – also auch bei reinen Werbehomepages – folgende Informationen auf der Homepage angeben:
• Name und Firma
• geographische Anschrift
• Adressen, auch E-Mail
• Firmenbuchnummer und -gericht
• allfällige Aufsichtsbehörde
• Kammer oder Berufsverband
• Umsatzsteuer-ID
• eindeutige Preisauszeichnung
Infos unter:
www.wk.or.at > Firmen A-Z
> Tipps > ECG-Checkliste! oder www.i4j.at
Für Mitglieder der Wirtschaftskammer: Kostenloses Internet-Formular, das mit der Startseite verlinkt werden kann:
firmena-z.wko.at/udbsql/tipps.asp
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Absetzbarkeit
Turnkleidung wurde nicht anerkannt
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Fiskurios |
... konnte ein Sportlehrer noch Sportbekleidung für die Ausübung seines Berufes absetzen - zumindest theoretisch. Heute jedoch, wo Joggen, Aerobic und Inlinescaten zum Massensport geworden sind, sieht das der Verwaltungsgerichtshof anders. Die Argumentation: Dem Ausüben von Ausgleichssport sowie allgemein der Freizeitgestaltung komme heute ein viel höherer Stellenwert zu. Sportbekleidung dient somit der Freizeit. Eine saubere Trennung zwischen beruflicher und privater Sphäre ist nicht mehr möglich, daher sind Aufwendungen für Sportbekleidung steuerlich für den Vorturner nicht absetzbar, selbst wenn er sonst nur auf der Couch liegt.
(VwGH 23.4.2002, 98/14/0219)
Kredite
Der Verein für Abrechnungskontrolle prüft Zinszahlungen
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GELDTIPP
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Dr. Claudia Feichtinger, |
Der Verein für Abrechnungskontrolle überprüft von den Banken verrechnete Zinsen auf Kredite.
Steuerimpuls: Frau Dr. Feichtinger, wer steht hinter dem Verein für Abrechnungskontrolle?
Feichtinger: Das Justizministerium, die Rechtsanwaltskammer Wien und die Volksanwaltschaft. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist dann im Februar dazugekommen.
Welche Kredite werden überprüft?
Feichtinger: Sowohl Privat- als auch Geschäftskredite.
Was müssen Kreditnehmer tun, um Kreditzinsen zurückzubekommen?
Feichtinger: Wir berechnen und übermitteln das Ergebnis. Der Kreditnehmer sollte zuerst einmal die Bank mit dem Ergebnis konfrontieren. Im Kulanzweg sind Erfolge bei Privatkrediten sehr gut, wir haben auch von schönen Rückzahlungen bei den Geschäftskunden gehört.
Welche Jahre sind betroffen?
Feichtinger: Interessant sind vor allem die 90er-Jahre, wo das Marktzinsniveau bzw. die Refinanzierungskosten der Banken massiv gesunken sind. Selbst wenn eine Überprüfung vorerst nicht geplant ist, sollte man die Daten von der Bank anfordern, denn die müssen nur sieben Jahre aufgehoben werden.
Welche Kosten fallen an?
Feichtinger: € 175,- brutto bei den Abstattungskrediten. Wir rechnen auch Kontokorrentkredite mit Kreditvertrag nach. Girokonten werden nicht nachgerechnet, da es dort keinen Kreditvertrag gibt. Es wird ja überprüft, ob die Konditionen im Kreditvertrag beibehalten wurden oder sich verschlechtert haben.
Weitere Infos:
www.abrechnungskontrolle.at
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