Steuerimpuls

Aktuelles für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater           4/02

 

 

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Das Team der SWT Union wünscht Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2003!

Zwischen den Feiertagen steht für Sie, wie jedes Jahr, ein Journaldienst zur Verfügung.

 

Inhalt:

Liberalisierung im neuen Gewerberecht

Geschenke aus dem Ausland

Werbungskosten für politische Funktionäre

Basel II: Erfolg durch überlegtes Handeln

Leserbriefe

Neues Vergabegesetz

Neuerungen bei Berufungen

Steuerhäppchen

Fiskurios

Wirtschaftsförderung aus einer Hand

Wichtige Steuertermine

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Gewerberecht

Der 1. August 2002 brachte einige Erleichterungen

Gewerbetreibende

Liberalisierung im neuen Gewerberecht

Gewerberecht Weniger bürokratische Hürden für Gewerbetreibende

Die Änderungen im Gewerberecht kommen bereits seit Anfang August dieses Jahres zum Tragen. impuls hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Mit 1. August 2002 traten zahlreiche Neuerungen in der Gewerbeordnung in Kraft. Der Berufszugang wurde liberalisiert und viele bürokratische Hürden abgebaut. Im Mittelpunkt der Reform stand vor allem die Erweiterung der Nebenrechte.

1. Ausübungs- und Nebenrechte

Gewerbetreibende dürfen jetzt ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben in geringem Umfang und im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erbringen. Sie dürfen auch Handelstätigkeiten ausführen (mit Ausnahme des reglementierten Handels). Andere Teilgewerbe dürfen ohne zusätzliche Gewerbeanmeldung ausgeführt werden, wenn sie in einem fachlichen Zusammenhang mit dem ausgeübten Gewerbe stehen und wenn entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden.

2. Wegfall des Gleichstellungsverfahrens für Ausländer

EWR-Staatsbürger und Schweizer sind genauso wie Inländer zu behandeln. Bei Staatsbürgern aus anderen Staaten gibt es kein Gleichstellungsverfahren mehr. Stattdessen müssen sie nur mehr eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, die sie dann zur vollen Gewerbeausübung berechtigt.

3. Keine Nachsicht vom Befähigungsnachweis mehr notwendig

Der bisher notwendige und oft steinige Weg zum Landeshauptmann, wenn man einen bestimmten Befähigungsnachweis nach der entsprechenden Verordnung nicht hatte, entfällt. Schon bei der Gewerbeanmeldung können Belege über die individuelle Befähigung vorgelegt werden. So kann etwa ein Lehrgang oder eine Eignungsprüfung den vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ersetzen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, je nach Umfang der nachgewiesenen Befähigung, sich auf Teiltätigkeiten des betreffenden Gewerbes beschränken zu lassen. Um Missbräuche zu vermeiden, darf man das Gewerbe aber auf jeden Fall erst dann ausüben, wenn man den Bescheid von der Behörde erhalten hat.

Der Befähigungsnachweis kann nun auch durch eine Tätigkeit in leitender Stellung oder als Betriebsleiter in dem betreffenden Gewerbe erbracht werden.

4. Handelsgewerbe sind freie Gewerbe

Statt bisher drei Listen gebundener Gewerbe gibt es nur mehr eine Liste sogenannter reglementierter Gewerbe. Darin sind praktisch alle schon bisher an einen Befähigungsnachweis gebundenen Gewerbe enthalten. Das allgemeine Handelsgewerbe und die Handelsagenten sind aber darin nicht mehr enthalten! Reglementiert bleiben im Handelsbereich der Waffenhandel, der Handel mit Arzneiwaren, Medizinprodukten und Giften und das Drogistengewerbe.

5. Bei Konkurseröffnung kein Ausschlussgrund

Der Konkurs soll in Hinkunft nur mehr dann eine Gewerbeausübung unmöglich machen, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, die Kosten des Konkursverfahrens abzudecken. Der Ausschluss von einer Gewerbeausübung soll drei Jahre wirksam sein (bisher fünf Jahre). Strafrechtliche Verurteilungen (Krida) gelten jedenfalls als Ausschlussgrund, neuerdings unabhängig vom Strafausmaß. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige Wirtschaftskammer.

Infos finden Sie unter:
www.wko.at

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Einkaufen im Ausland

Wareneinfuhr aus dem Ausland unterliegt strengen Höchstmengen

Schenken

 

Geschenke aus dem Ausland

Weihnachtszeit ist Einkaufszeit und Reisezeit. Wir sagen Ihnen, was Sie aus dem Ausland mitnehmen dürfen.

Einfuhrverbote und -beschränkungen:
Egal, ob aus der EU oder einem Drittland, bestimmte Waren dürfen Sie nach Österreich nicht oder nur mit Genehmigung einführen: So etwa Waffen, Suchtgifte, Arzneiwaren, Pflanzen, Funkanlagen und Tiere. Ausnahme: z.B. pro Arznei drei Handelspackungen. Bis zu drei (geimpfte) Haustiere können eingeführt werden, sofern man sie nicht weitergibt.

Einfuhren aus Drittländern:
Werden von Reisenden bestimmte Höchstmengen überschritten (siehe Kasten), so fallen Abgaben an.

Einfuhren aus der EU:
Mitgenommene und dem privaten Bedarf dienende Waren dürfen steuerlich unbegrenzt eingeführt werden. Bei Überschreitung der Richtmengen (siehe Kasten) müsste aber die private Verwendung nachgewiesen werden.

Infos finden Sie unter:
www.bmf.gv.at/zollreis

Höchstmengen

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Werbungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem politischen Mandat sind absetzbar

Politiker

 

Werbungskosten für politische Funktionäre

Gewerberecht

Mandatare (Gemeinderat bis Bundespräsident) können beruflich veranlasste Ausgaben als Werbungskosten absetzen.

In einem Erlass sind alle Ausgaben steuerlich geregelt, die in typischer Weise mit der Mandatsausübung verbunden sind. Steht eine nicht extra bezahlte politische Funktion (etwa Parteivorsitzender) mit einem Mandat in untrennbarem Zusammenhang, können auch diese Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden.

1. Partei- und Klubbeiträge

Abzugsfähig

Nicht abzugsfähig

2. Werbeaufwendungen

Abzugsfähig

Nicht abzugsfähig

3. Bewirtungsspesen

Abzugsfähig

4. Reisekosten / Fahrtkosten

Abzugsfähig

Nicht abzugsfähig

5. Sonstige Aufwendungen

Abzugsfähig

Die Werbungskosten sind belegmäßig nachzuweisen. Bei Fehlen eines Fremdbeleges, kann die Zahlung durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden.

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Basel II

Am besten ist, bei der Bank in die Offensive zu gehen

Unternehmer

 

Basel II: Erfolg durch überlegtes Handeln

Zeugnis

Jetzt nur nicht die Nerven verlieren. Wenn Sie Basel II verstehen und Maßnahmen setzen, steigen Sie vielleicht noch besser aus als jetzt.

Die Basel II Regeln entstehen im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Heuer im Juli wurden Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschlossen und die Einführung für 2007 (2006 laufen Basel I und II parallel) festgelegt. Die Vereinbarungen sind für Österreich erst dann verbindlich, wenn sie in eine EU-Richtlinie und in ein österreichisches Gesetz umgewandelt werden. Die größte Sorge der Unternehmen ist jedenfalls die Verteuerung der Kredite.

Die Höhe der Kreditzinsen hängt ab von:

  1. Verwaltungskosten der Bank,
  2. Refinanzierungskosten der Bank,
  3. Bonität des Kreditnehmers (Rating),
  4. wie viel die Bank an Eigenkapital für den Kredit halten muss.

Basel II regelt lediglich den letzten Punkt. Bisher mussten die Banken acht Prozent des Kreditvolumens als Eigenkapital in ihrer Bilanz halten und das unabhängig von der Bonität des Kunden.

Da Eigenkapital teuer ist und die Methoden zur Risikobeurteilung wesentlich verbessert wurden, schwankt der Prozentsatz nach Basel II nun zwischen fast null und 50 Prozent je nach Kundenrating.

Ein gutes Rating zahlt sich somit doppelt aus, da es direkt die Kreditzinsen (Punkt 3) und indirekt die Eigenkapitalverpflichtung der Bank (Punkt 4) beeinflusst. Umgekehrt bewirkt ein schlechtes Rating teure Kreditzinsen. Mit oder ohne Basel II: Um die Beschäftigung mit Ihrem Rating kommen Sie nicht herum.

Maßnahmen für ein gutes Rating:

Größenabhängige Erleichterungen

 

Basel II

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FRAGE & ANTWORT

Leserbriefe

Kündigung: Wann ist sie möglich?

Ich habe gehört, dass eine Kündigung von Dienstnehmern, die als Angestellte beschäftigt sind, nicht nur zum Quartalsende, sondern in manchen Fällen auch “zum 15. oder Monatsletzten" möglich ist. Stimmt das?

Grundsätzlich ist eine Kündigung von Angestellten nach den für Dienstnehmer günstigeren Fristen des jeweiligen Kollektivvertrages möglich. Fehlen solche Fristen, geht das Angestelltengesetz vor.

Dort ist geregelt, dass eine Kündigung innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist unter Umständen auch “zum 15. oder Monatsletzten" möglich ist. Dies allerdings nur dann, wenn mit dem neuen Dienstnehmer zu Beginn des Dienstverhältnisses ausdrücklich und schriftlich eine solche Vereinbarung getroffen wurde.

Eine günstigere Regelung für Angestellte als die gesetzliche findet sich zum Beispiel im Handelsangestellten-Kollektivvertrag, wo eine solche Kündigung nur in den ersten fünf Jahren des Dienstverhältnisses möglich ist. Ab dem sechsten gelten wieder die Fristen zum Quartalsende.

Aufgrund der Judikatur des Obersten Gerichtshofes muss seitens des Dienstgebers bereits im Einstellungsgespräch (!) auf den Kündigungstermin “15. oder zum Monatsletzten" hingewiesen werden. Wenn diese Termine erst im Dienstzettel oder -vertrag vorgelegt werden, muss explizit festgehalten werden, dass eine Abweichung zum mündlichen Dienstvertrag (Einstellungsgespräch) vorliegt. Sonst sind die Fristen nichtig.

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Firmen-PKW - Wer haftet?

Firmen-PKW

Meine Verkäufer fahren dienstlich als auch privat mit dem Firmenwagen. Kann ich einen Selbstbehalt bei Unfällen vereinbaren?

Ein Selbstbehalt ist sittenwidrig und somit unwirksam. Wer einen Schaden zu zahlen hat, regelt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Dabei kommt es in den seltensten Fällen zu einer Ersatzpflicht, nämlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit kann ein Richter die Haftung herabsetzen oder völlig erlassen. Für Schäden während der Freizeit haftet der Dienstnehmer. Auch strafrechtliche Konsequenzen werden nie auf den Dienstgeber abgewälzt.

Praxistipp:

Wenn eine Vollkaskoversicherung zu teuer ist, schließen Sie eine Dienstreiseanschlusskasko-Versicherung für Schäden während der Arbeitszeit ab.

Wenn Ihre Verkäufer mit dem Privat-Pkw Dienstfahrten machen und es passiert ein Schaden ohne Verschulden oder nur mit leichter Fahrlässigkeit, so müssen Sie diesen ersetzen.

TIPP: Hier kann ein erhöhtes Entgeld zur Deckung einer Vollkaskoversicherung vereinbart werden.

 

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Wie funktioniert Gewährleistung im Handel?

Ich betreibe ein Modegeschäft. Meine Kunden sind in der Regel Private. Vor zirka neun Monaten kaufte ein Unternehmer von mir für sein Unternehmen Polo-Hemden. Jüngst reklamierte er, dass sich die Nähte der Shirts offenbar aufgrund eines Produktionsfehlers aufzutrennen beginnen. Er will die Ware zurückschicken und verlangt sein Geld zurück. Ist das möglich?

Ab 2002 gilt die verlängerte Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwei Jahre.

Sie ist nicht nur auf Geschäfte mit Konsumenten beschränkt. Zwischen Unternehmern muss eine Verkürzung der Gewährleistung ausdrücklich vereinbart werden, sonst gilt die Zweijahresfrist. Haben Sie nichts gesondert geregelt, ist die Reklamation zeitgerecht erfolgt. Es muss sich aber wirklich um einen Produktionsfehler und nicht um eine Abnützungserscheinung handeln.

Ihr Kunde kann aber nicht ohne weiteres verlangen, dass er sein Geld zurück erhält. Sofern Sie in der Lage sind, gleichartige Polo-Hemden nachzuliefern, hat er - das kann er sich aussuchen - nur Anspruch auf Austausch oder Reparatur.

Haben auch Sie Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns!

Leider können wir nicht alle Anfragen beantworten - wir bitten um Ihr Verständnis!
 

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Vergabegesetz

Das Vergabegesetz bleibt weiterhin ein undruchsichtiger Dschungel

Öffentliche Aufträge

 

Neues Vergabegesetz: Was ist wirklich neu?

Vergabegesetz Bundes- und Ländervergaben werden gleich behandelt

Bisher gab es ein Vergabegesetz für Bundesaufträge und neun für Landesaufträge. Seit 1. September 2002 gibt es ein einheitliches.

Ganz einfach wird es auch in Zukunft nicht. Der Rechtsschutz bleibt im Bundesland. Die Instanzen, bei denen Sie sich beschweren können, wenn Sie ungerechtfertigt einen öffentlichen Auftrag nicht bekommen haben oder weil falsch ausgeschrieben wurde, bleiben bei den Ländern. Neu ist, dass die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes Gebühren kostet.

Bundes- und Ländervergaben werden gleich behandelt, und es gibt keine Schwellenwerte mehr. Während nach alter Rechtslage bei öffentlichen Aufträgen ein Schwellenwert von fünf Millionen EURO galt, unterhalb dessen die Vergabenormen nicht galten, sind jetzt grundsätzlich alle Aufträge erfasst. Im Unterschwellenbereich gibt es Vereinfachungen (z.B. bei Fristen und Bekanntmachungen).

Neu ist weiters die Möglichkeit der elektronischen Auktion: Vom Auftraggeber zugelassene Unternehmer können ihre Angebote in einem elektronischen Verfahren legen. Zulässig ist dies im Unterschwellenbereich, wenn der Auftragsgegenstand so eindeutig und vollständig beschrieben wird, dass eine Gleichwertigkeit sichergestellt ist.

Nicht neu, jedoch NEU in dieser Klarheit ist, dass im Vergabeverfahren der Umweltschutz zu berücksichtigen ist. Auch auf besondere Dienstnehmer ist Bedacht zu nehmen (Lehrlinge, ältere Arbeitnehmer etc.).

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Finanzsenate

Neuorganisation soll Unabhängigkeit sichern

Berufung

Neuerungen bei Berufungen

Die Berufungsverfahren vor österreichischen Abgabenbehörden wurden reformiert. Der Grund: Verstöße gegen Art. 6 Menschenrechtskonvention und gegen EU-Bestimmungen.

Die Einführung der Unabhängigen Finanzsenate (UFS) ab Anfang 2003 soll die Rechtssicherheit erhöhen. Die dem UFS angehörigen Beamten sind nunmehr ausschließlich für diesen tätig, eine Mischverwendung auch in der übrigen Verwaltung gibt es nicht mehr. Weiters wurden die bisher zum Teil sehr unterschiedlichen Berufungsverfahren im Zollrecht, Finanzstrafrecht und im übrigen Abgabenrecht vereinheitlicht.

Bisher wurden nur bestimmte Streitfälle in zweiter Instanz von unabhängigen Senaten erledigt. So wurden etwa Berufungen in Lohnsteuersachen nur von einem (weisungsgebundenen) Einzelbeamten behandelt. Jetzt kann eine Behandlung durch den gesamten Senat in jeder Berufungssache beantragt werden. Geschieht dies nicht, so wird der Fall einem Referenten des Senates zugewiesen. Auch dieser Beamte ist weisungsfrei. Eine mündliche Verhandlung kann auch dann beantragt werden, wenn nur der Referent (und nicht der gesamte Senat) den Fall behandelt.

Die Anzahl der Senatsmitglieder wurde von bisher fünf (davon drei Laien) auf vier reduziert. Neben zwei Beamten des UFS (Vorsitzender und Referent) gehören noch zwei Laien aus den Berufsvertretungen den Senaten an. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Das ist eine schlechtere Situation als zuvor, weil früher theoretisch die drei Laien die zwei Beamten überstimmen hätten können.

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Buchtipp

Überzeugend Vorträge halten

Überzeugend Vorträge halten von
Volker Hoffmann,
Cornelsen Verlag, 2002

Sicher und locker Reden halten. Überzeugende Worte finden. Die Zuhörer begeistern - mehr kann man für sie nicht tun. Doch nur sehr wenige besitzen diese Talente von Natur aus. Alle anderen sind auf Hilfe von außen angewiesen. Volker Hoffmann öffnet die Augen, worauf es beim Reden ankommt. Mit vielen Beispielen unterstützt er das Verständnis für die Sprache. Sie bauen Ihre rhetorische Kompetenz ganz automatisch auf. Das einzige, was Ihnen dieses Buch nicht abnimmt, ist reden, reden, reden.

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Energieabgabe - Rückvergütung für alle Betriebe

Im Jahr 2002 (und nur in diesem) besteht für alle Betriebe die Möglichkeit der Rückvergütung der Energieabgabe. Bisher gab es das nur für bestimmte Produktionsbetriebe. Ab 2003 kommt auf jeden Fall eine Neuregelung.

Die Energieabgabe auf Strom und Erdgas wird auf Antrag vergütet, wenn sie 0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes übersteigt. Vereinfacht ist das der Nettoumsatz abzüglich Vorleistungen (in der Regel der Wareneinsatz). Energieintensive Betriebe wie Hotels, Restaurants, Seilbahnen, Bäder, Gärtnereien profitieren davon.

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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland und Deutschland

Die zwei wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die bis jetzt nicht dem international standardisierten OECD-Musterabkommen entsprachen, wurden im Jahr 2000 neu verhandelt. Das alte DBA Deutschland war seit 1954 in Kraft. Durch zahlreiche Änderungen entsprach es inhaltlich dem Musterabkommen, mit dem seit August gültigen DBA wurde die Form angepasst. Die erstmalige Anwendung des russischen DBA (ersetzt wird hier das DBA Sowjetunion) ist frühestens ab nächstem Jahr zu erwarten. Zahlreiche Änderungen sind etwa in den Bereichen der Betriebsstättendefinition, Dividenden, Zinsen und Verständigungsverfahren zu vermerken.

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Laptops und Privatnutzung

Die Finanz hat jüngst klargestellt: Ein vom Arbeitgeber bereitgestellter Laptop, der regelmäßig für berufliche Zwecke benutzt wird, kann vom Arbeitnehmer auch privat verwendet werden. Dies führt zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug. Wird der Laptop dem Dienstnehmer zum Zeitwert verkauft, ergibt sich auch kein Sachbezug. Lediglich wenn der Laptop dem Dienstnehmer geschenkt wird, muss er den Zeitwert des Geräts als Sachbezug versteuern. Er kann aber in diesem Fall den Wert des Laptops abschreiben (je nach Alter des Geräts verteilt auf ein bis maximal fünf Jahre).

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Wohnungseigentum bei Lebensgemeinschaften

Seit 1. Juli 2002 anerkennt auch das Wohnungseigentumsrecht die Lebensgemeinschaft als gleichrangig mit der Ehe. Seit Juli gilt, dass gemeinsames Wohnungseigentum einer Eigentümerpartnerschaft begründet werden kann. Dadurch wird in Zukunft verhindert, dass bei Tod eines Partners der andere zwar nicht ausziehen muss, jedoch diese einem nahen Verwandten zufällt, selbst wenn schon jahrelang kein Kontakt mehr gepflegt wurde.

Sonderregelungen durch die neue Gesetzeslage wurden für jene Fälle getroffen, bei denen die Partnerschaft zu Bruch geht oder bei Tod eines Partners (für dessen gesetzliche Erben).

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Steuerlinks  


> GSVG-Fomulare

Formulare der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sind unter

www.sva.or.at > Formulare Online

(im Menü Schneller Zugriff) als PDF downloadbar. Einige Formulare können auch direkt ausgefüllt und mittels sicherer SSL-Verbindung verschickt werden.

NEU:
Durch die Einführung der digitalen Signatur können auch einige Formulare mit Unterschrift verschickt werden. Info unter:

www.sva.or.at > Digitale Signatur

 

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Essens-Taggeld

Wer außerhalb teurer essen muss, bekommt ein Taggeld

Fiskurios

 

Diät für Heimschläfer

Wer sich von seinem Arbeitsplatz wegbewegt, muss sein Essen meist teuer bezahlen. Ist das beruflich notwendig, so kann man diesen “Verpflegungsmehraufwand" absetzen.

Wer aber zuhause nächtigt, kann ja eine Jause mitnehmen oder daheim speisen! Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass ohne Nächtigung auch kein Mehraufwand besteht. Da wunderte sich selbst die Finanz!

Nun half nur noch eins: Ein neues Urteil stellte die heile Steuerwelt wieder her. Tagesgeld für eine Reise außerhalb des ständigen Einsatzgebietes bleibt steuerfrei.

(VwGH 30.10.2001, 95/14/0013 und VwGH 19.3.2002, 99/14/0317)

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Förderungen

Bundesförderungen werden in der AWS gemanagt

GELDTIPP

 

Wirtschaftsförderung aus einer Hand

Dr. Peter Takacs Dr. Peter Takacs
Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH

Austria Wirtschaftsservice (AWS) vereint alle Bundesförderungen für Unternehmer.

Steuerimpuls: Herr Dr. Takacs, welche Förderinstitutionen werden in der AWS zusammengefasst?

Takacs: Die Bürges-Förderungsbank, die Finanzierungsgarantie-GmbH und die betriebliche Arbeitsmarktförderung wurden bereits in die neue Gesellschaft zusammengeführt, die Innovationsagentur wird noch folgen.

Warum diese Fusion?

Takacs: Weil sich die Unternehmer durch die vielen Programme nur schwer orientieren konnten und es viele unterschiedliche Ansprechstellen für Förderungen gab.

Welche Vorteile hat ein Unternehmer?

Takacs: Es gibt nur noch eine beratende Stelle, die über alle Möglichkeiten Bescheid weiß. Diese behält den Überblick und kann zielgerichtet fördern.

Wo liegen Förderschwerpunkte?

Takacs: Hauptaugenmerk wird für 2003 auf die Unterstützung von Unternehmensgründungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelegt. In Hinblick auf Basel II wollen wir die Eigenkapitalausstattung der heimischen Betriebe stärken, indem wir Zugang zum Kapitalmarkt durch KMU-Pools oder Double Equity Fonds schaffen. Wir überlegen auch Unternehmen im Ratingverfahren zu unterstützen.

Was passiert mit bestehenden Programmen?

Takacs: Alle Programme laufen weiter, werden aber schrittweise modernisiert, um Doppelgleisigkeiten ein für allemal abzubauen.

Weitere Infos:
www.awsg.at

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Wichtige Steuertermine
Jahresende 2002 und 1.Quartal 2003

31. Dezember

Ende der Schenkungssteuerfreiheit für Sparbuchschenkungen. Vererben von Sparbüchern bleibt steuerfrei

31. Jänner

Zusammenfassende Meldung (ZM) für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen für das 4. Quartal 2002 bei händischer Abgabe; Meldung Honorarzahlungen gem. § 109a EStG (Papierform)

15. Februar

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal (bei viertel jährlicher Zahlungsweise); ZM für das 4. Quartal bei elektronischer Übermittlung.

28. Februar

Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbständige für das 1. Quartal 2003.
Meldung Honorarzahlungen gem. § 109a EStG (elektronisch)

 

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