SWT Union

 Steuerimpuls

Aktuelles für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater           3/03

 

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www.swtunion.at

Manfred Fritz             Hubert Schütz
 

 

Liebe LeserInnen!

Eigentlich hat die Politik ja ziemlich lange gewartet bevor sie das heiße Eisen Pensionsreform angegriffen hat. Wenn man bedenkt, dass die Lebenserwartung in den vergangenen drei Jahrzehnten um rund acht Jahre gestiegen ist und Pensionisten ihr Dasein jetzt mehr als doppelt so lange genießen, so musste ja etwas geschehen. Leider zahlt so ziemlich jeder drauf. Und jetzt wird sogar diskutiert, ob man nicht auch noch an den bereits bestehenden Pensionen knabbern könnte…
Wir haben alle beschlossenen Änderungen übersichtlich für Sie in unserer Titel-Story zusammengefasst.
Weitere Themen dieser Ausgabe: Steuertipps für Ärzte, Vortragende, Hausbesitzer, Dienstgeber.

 

 

Inhalt:

Die neue Pensionsreform: Fast jeder zahlt drauf!

Pensionsreform: die Eckpunkte des Paketes

Financial Chain Management: Kostenreduktion

Ärzte als Steuerzahler

Immobilien kaufen - Steuern sparen!

Frage und Antwort

Unterrichtende heißen jetzt Trainer

Steuerhäppchen

Fiskurios

Pension und trotzdem Geld

Wichtige Steuertermine

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Die neue Pensionsreform:
Fast jeder zahlt drauf

Pensionsreform

Pensionsreform:
Einschnitte wird es für alle geben

Man weiß es schon lange: Unser Pensionssystem wird nicht mehr lange zu finanzieren sein. Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Pensionszeiten haben sich mehr als verdoppelt und Ausbildungszeiten steigen kontinuierlich.

Im Jahre 1970 dauerte die Ausbildung durchschnittlich 18,5 Jahre, dann wurde etwa 43 Jahre gearbeitet, rund 9 Jahre war man in Pension. 2001 waren bereits 21 Ausbildungsjahre, nur mehr 37 Berufsjahre und 20 in Pension üblich.

So gesehen hat es lange gedauert bis die Politik reagiert hat. Über folgende Eckpunkte des neuen Pensionssystems wollen wir Sie in unserer Herbstausgabe überblicksweise informieren:

Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von derzeit 15 auf 40 Jahre bis 2028.

Steigerungsprozente: Ab 2004 kontinuierliches Senken von derzeit 2% pro Jahr auf 1,78% ab 2009.

Malus: Mehr Abschlagsprozente bei Antritt vor dem Regelpensionsalter, nämlich 4,2% pro Jahr statt 3 Prozentpunkte.

Vorzeitige Alterspension: Stufenweise Hebung des Antrittsalters bis das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) im Jahre 2017 erreicht ist.

Vereinheitlichung der Pensionssysteme: Zentrales Anliegen der kommenden 2. Etappe der Pensionsreform.

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Pensionsreform

Die neuen Gesetze bringen durchwegs Verschlechterungen

Pensionen

Pensionsreform: die Eckpunkte des Paketes

Pensionsreform

Maximalverlust bei der Pension
Mehr als 10 % kann man nicht verlieren

Die Pensionsreform bringt Verschlechterungen bei allen drei Faktoren, von denen die Höhe der Pension abhängt: Der Bemessungsgrundlage, den Pensionsprozenten und dem Alter bei Pensionsantritt.

Ganz dramatisch kann es nicht werden: Niemand kann mehr als 10 % des Pensionsanspruchs verlieren, der nach bisheriger Gesetzeslage zugestanden wäre. So steht‘s im Gesetz.

Die Bemessungsgrundlage

Nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen wird die Bemessungsgrundlage berechnet. Bisher wurde das durchschnittliche Monatseinkommen aus den besten 15 Jahren herangezogen. Ab 2004 wird dieser Zeitraum jährlich um je 12 Monate ausgedehnt, bis er im Jahr 2028 auf 40 Jahre angestiegen ist, also im Normalfall das ganze Arbeitsleben umfasst. Dann senken die einkommensschwachen Jahre die Pension. Erleichterungen gibt es nur für Frauen: Pro Kind verringert sich die Durchrechnung um drei Jahre.

Die Pensionsprozente

Für jedes Versicherungsjahr erhielt man bisher zwei Steigerungsprozente. Nach 40 Jahren konnte man also maximal 80 % der Bemessungsgrundlage als Pension erreichen. Dieser Prozentsatz wird in den kommenden Jahren sukzessive abgesenkt, bis er im Jahre 2009 die Zielgröße von 1,78 % erreicht. Ab dann wird man 45 Versicherungsjahre benötigen, um auf 80 % zu kommen. Neu ist aber, dass man auch über 80 % kommen kann, wenn man mehr als 45 Versicherungsjahre erworben hat.

Das Pensionsantrittsalter

Bisher kann nach mindestens 35 Beitragsjahren die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden. Lag bis zum Jahr 2000 das Frühpensionsalter noch bei 60 (Männer) bzw. 55 Jahren (Frauen), wurde es ab diesem Zeitpunkt sukzessive auf 61,5 bzw. 56,5 Jahre angehoben. Ab 2004 wird es zu einer weiteren schrittweisen Anhebung von vier Monaten pro Jahr bis zum Erreichen des Regelpensionsalters (65 bzw. 60 Jahre) im Jahr 2017 kommen. Außerdem wird für Frauen das Pensionsalter ab 2019 schrittweise an das der Männer (65 Jahre) bis zum Jahr 2028 angehoben.

Abschläge für früheren Pensionsantritt

Bisher gab es für jedes Jahr,welches man vor dem Regelpensionsalter in Pension ging, eine Verringerung der Pension um drei Prozentpunkte, maximal um 10,5 Prozentpunkte. Nunmehr wird der Abschlag pro Jahr 4,2% von der Pension betragen, höchstens 14,7 %. Neu ist, dass man für jedes Jahr, welches man nach dem Regelpensionsalter in Pension geht, auch einen Zuschlag von 4,2% erhält, höchstens jedoch 14,7 %. Dadurch kann es zu einer Maximalpension von 91,76% kommen. Positiv ist auch, dass beitragspflichtige Erwerbe in der Pension diese erhöhen werden.

Zweite Etappe der Pensionsreform:

Bei den Plänen für ein einheitliches Pensionssystem geht es in erster Linie um die Beamten, denn das Pensionsrecht der Selbstständigen und Unselbstständigen ist praktisch schon ident. Es geht aber auch um ein einheitliches Beitragssystem. Denn bisher wird der ASVG-Beitragssatz (insg. 22,8%) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Bei den Selbstständigen hingegen muss der Versicherte für den gesamten Beitrag (zwischen 14,5% und 20%) selbst aufkommen.

Ob alle Maßnahmen ausreichen werden, die Pensionen in Zukunft zu sichern, bleibt abzuwarten. Schon jetzt wird etwa über Kürzungen bei bestehenden Pensionen diskutiert.

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Finanzmanagement

Einsparungen durch automatisierte Rechnungslegung und Bezahlung

Finanzen

Financial Chain Management:
Kostenreduktion

Nach der Optimierung der Fertigungsprozesse durch das bekannte Supply Chain Management, werden im Financial Chain Management die Finanzprozesse unter die Lupe genommen.

Das Wichtigste an dieser Methode: Damit alle Systeme miteinander „reden“ können, werden Schnittstellen geschaffen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können enorm sparen.

Im Lieferantenbereich gilt seit Längerem: Purchase to Pay ohne Zwischenstopp. Von der Bestellung über die Rechnung bis zur Bezahlung wird ein einziger Datensatz durchgeschleust. Wer keine Warenwirtschaft hat, steigt bei der Rechnung ein und nutzt die Schnittstellen zum Tele- oder Onlinebanking.

Auf Kundenseite lautet das Ziel: Order to Cash ohne Zwischenstopp. Die Realität sieht anders aus: Während die Ausgangsrechnung noch relativ häufig eingespielt wird, gibt es in den seltensten Fällen eine automatisierte Zahlung. E-Finance Systeme sind Internetlösungen, die für Rechnungsaussteller und Kunden die Transaktion komfortabel gestalten.

Im Privatkundenbereich gibt es bereits die Möglichkeit, Rechnungen über Internet zuzustellen und über Online-Banking zu bezahlen. Vorteil: Kein Druck, kein Porto, keine manuelle Bearbeitung. Die Verbuchung erfolgt mittels Schnittstelle.

Im b2b-Bereich – also für Geschäftskunden – kann diese Technologie dann genutzt werden, wenn die elektronische Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bis das soweit ist (geplant ist bis Jahresende), haben die FIBU-Programmierer die Chance, geeignete Schnittstellen zu programmieren.

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Buchhaltung für Ärzte

Durchsichtige, chronologisch geführte Buchhaltung ist bei Vielverdienern besonders wichtig

Ärzte

Ärzte als Steuerzahler

Ärzte als Steuerzahler

Geheimhaltungspflicht
gilt auch gegenüber dem Fiskus

Ärzte verdienen viel und fallen daher bei der Finanz auf. Umso wichtiger ist eine ordentliche Buchhaltung und die Möglichkeiten zur legalen Steuerminderung auszuschöpfen.

Ärzte können eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen – egal wieviel sie umsetzen. Der Fiskus verlangt, alle Geschäftsfälle chronologisch zu erfassen. Als spätesten Zeitpunkt für die vollständige Eintragung ist eine Frist von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Monats gestattet.

Bareinnahmen und -ausgaben müssen täglich erfasst werden. Man kann Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungsbelege, Paragondurchschriften, Einnahmenlisten, Kassabücher u.ä. verwenden. Für jeden ausgestellten Beleg muss es eine Durchschrift mit fortlaufender Nummer geben.

Verschwiegenheitspflicht

Der ärztlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt alles, was Rückschlüsse auf Geheimnisse zulässt, die dem Arzt anvertraut wurden. Bei einer Betriebsprüfung darf daher nicht gefordert werden, die Patientenkartei offenzulegen. Der Name des Patienten muss von Honorarnoten und sonstigen Einnahmenbelegen abgedeckt werden.

Umso mehr verlangt die Finanz, dass der Arzt seine Aufzeichnungen ordnungsgemäß führt und der Offenlegungspflicht entsprochen wird. Die Aufzeichnungen und Belege müssen daher so beschaffen sein, dass sich ein Prüfer in angemessener Zeit zwischen Honorarnote und Einnahmenverbuchung zurechtfindet. Während dies bei Kassenpatienten kein Problem darstellen dürfte, muss man bei Privatpatienten aufmerksamer sein.

Kontrollmöglichkeit besteht für die Finanz dann, wenn der Patient die Honorarnoten in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend macht und bei einer Betriebsprüfung beim Arzt die Verbuchung überprüft wird.

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Vorsorgewohnungen

Eine gute Möglichkeit, mit wenig Kapital und steuerschonend einen langfristigen Wert zu schaffen

Immobilien

 

Immobilien kaufen – Steuern sparen!

Immobilien kaufen

Wie Sie den Finanzminister bei der Vermietung Ihrer eigenen vier Wände vor der Tür stehen lassen

Wie Sie die Steuerbelastung bei Einkünften aus Immobilien so gering wie möglich halten, zeigen wir Ihnen hier im Überblick.

Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, sind Verlustbeteiligungsmodelle: Mit „Vorsorgewohnungen“ kann man mit geringem Kapitaleinsatz und steuerlichen Vorteilen einen langfristigen Wert schaffen. Damit aber nicht nur Verluste (z.B. wegen hoher Kreditfinanzierung) von der Steuer abgesetzt werden, prüft die Finanz sehr genau ob nicht etwa Liebhaberei vorliegt.

Verluste entstehen vor allem durch Finanzierungs- und Beratungskosten während der Bauphase. Hier verlangt das Finanzamt eine Prognoserechnung, die zeigt, dass die Vermietung in Zukunft einen Überschuss ergibt.

Werden Zinshäuser vermietet, beträgt dieser Zeitraum 25 Jahre; bei Vermietung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verringert sich der Zeitraum auf 20 Jahre. Für die Bauzeit verlängert sich der Zeitraum jeweils um bis zu drei Jahre. Wird die Immobilie verkauft, bevor man einen Überschuss erzielt, kann es sein, dass die Verluste nachträglich aberkannt werden. Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse. Etwa wenn die Wohnung unvermietbar wird, weil daneben eine Stadtautobahn gebaut wird. Gefährlich sind auch unklare Prognoserechnungen, die nur einen knappen Totalüberschuss zeigen. Das Finanzamt könnte jahrelang warten, bis es steuerlich anerkennt – ein beträchtliches steuerliches Risiko!

Verbilligung um bis zu 15 Prozent

Es gibt bei diesem Modell aber auch einen umsatzsteuerlichen Vorteil: Der Eigentümer solcher Immobilien wird durch die Vermietung umsatzsteuerlich zum „Unternehmer“ und kann bei neu errichteten Objekten die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Eine neue Eigentumswohnung verbilligt sich dadurch um bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. In der Folge muss aber von den Mieten Umsatzsteuer abgeführt werden (10 oder 20 %, je nachdem an wen vermietet wird). Wird das Objekt innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft, muss ein Teil der Vorsteuer wieder an das Finanzamt zurückbezahlt werden.

Besteuerung von Mieteinkünften

Einnahmen und Ausgaben aus Vermietungen sind grundsätzlich in dem Jahr zu erfassen, in dem sie bezahlt werden. Verluste aus der Vermietung können mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, jedoch nicht auf Folgejahre vorgetragen werden.

Wer daher neben einer Vermietung nur geringe andere Einkünfte (z.B. Gehalts- oder Pensionseinkünfte) hat, muss aufpassen, dass aus der Vermietung kein allzu großer Verlust entsteht. Aus diesem Grund dürfen z.B. Aufwendungen für Großreparaturen über Antrag auf 10 oder 15 Jahre verteilt abgesetzt werden. Diese Verteilung ist steuerlich interessant, wenn der Verlust die anderen Einkünfte übersteigt und steuerlich daher verloren gehen würde. Großreparaturen sollten daher im Interesse einer steuerlichen Optimierung immer mit der gesamten Einkommenssituation des Hauseigentümers abgestimmt werden. Außerdem verlängert sich in solchen Fällen die Spekulationsfrist auf 15 Jahre.

Mietzinsvorauszahlungen sind steuerlich ungünstig, da sie beim Vermieter sofort und zur Gänze als Einnahme zu erfassen sind. Es sollte daher ein Mieterdarlehen vereinbart werden (z.B. Rückzahlungspflicht unabhängig vom Mietverhältnis). Die Steuerpflicht tritt erst nach der Aufrechnung der Miete mit den Darlehensrückzahlungen ein.

Kautionen sind erst bei bestimmungsgemäßer, vertraglicher Verwendung (also z.B. Verwendung für die Abdeckung von Mietzinsrückständen) zu versteuern.

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FRAGE & ANTWORT

Welche Fristen muss ich bei Schwangerschaft beachten?

Es gibt einige Termine, die Sie sich in den Mutter-Kind-Pass eintragen sollten. So können Sie sichergehen, alle Pflichten zu erfüllen um maximales Kinderbetreuungsgeld zu erhalten.

Zuallererst: Man muss dem Arbeitgeber mit Arztbestätigung sofort melden, dass man schwanger ist. Bis acht Wochen nach der Entbindung bzw. beim Ende des Mutterschutzes muss er auch wissen, ob und wie lange Sie in Karenz gehen.

Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten, dürfen Sie nicht mehr als € 14.600 pro Jahr zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen.

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes mussten bislang zehn Mutter-Kind- Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden, sonst wurde das Kinderbetreuungsgeld auf die Hälfte gekürzt. Eine Novelle sieht allerdings jetzt eine Verlängerung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes vor.

Bis zum 21. Lebensmonat müssen Sie kündigen, wenn Sie nach der Karenzzeit nicht mehr arbeiten gehen. Sonst geht ein möglicher Abfertigungsanspruch verloren. Die Karenz ist derzeit auf maximal 24 Monate beschränkt.

Wenn Sie spätestens nach dem 24. Lebensmonat des Kindes wieder arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber Sie frühestens vier Wochen später unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht, endet es mit dem 30. Lebensmonat. Mit dem 36. Lebensmonat endet es allerdings auf jeden Fall.

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Wie errichte ich ein gültiges Testament?

Gültiges Testament  

Muss ich mein Testament unbedingt von einem Notar errichten lassen?

Sie müssen Ihr Testament nicht vor einem Notar oder vor Gericht erklären (öffentliches Testament). Um sicher zu gehen, dass Ihr letzter Wille nicht verloren geht, kann dies aber sinnvoll sein.

Sie können Ihr Testament jedoch auch privat verfassen. Dann müssen Sie es von A bis Z eigenhändig schreiben und unterschreiben. Ein zwar eigenhändig unterschriebenes, jedoch mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes Testament wäre nämlich nur dann gültig, wenn drei über 18 Jahre alte Zeugen mit Unterschrift auf der Urkunde bestätigen, dass dies Ihr letzter Wille ist. Zwei der drei Zeugen müssten auch gleichzeitig anwesend sein.

Sie können Ihr Testament jederzeit wieder abändern. Geben Sie auf jeden Fall das Datum an, damit keine Verwechslungen entstehen können. Gültig ist immer das Testament mit dem jüngsten Datum.

Eine weitere Möglichkeit: Ein Testament kann auch mündlich erklärt werden. Auch in diesem Fall müssen drei fähige Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Diese Personen müssen aber nach Ihrem Tod Ihren letzten Willen auch per Eid bezeugen (können).

 

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Wir haben mehr als ein Gewerbe.
Welcher Kollektivvertrag gilt?

Meine Firma ist in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig. Nach welchem Kollektivvertrag bezahle ich meine Mitarbeiter?

Wenn ein Unternehmen mehrere Gewerbeberechtigungen hat und somit unterschiedliche Kollektivverträge zum Tragen kommen, muss man untersuchen, ob die Geschäftsbereiche fachlich und organisatorisch zu trennen sind.

Ist das der Fall, gelten mehrere Kollektivverträge parallel. Diese Trennung könnte etwa durch eine eigene Filiale, eine eigene Organisationsstruktur oder eigene Vorgesetzte und Mitarbeiter gegeben sein. Ist das nicht möglich, gilt ein einziger Kollektivvertrag für das ganze Unternehmen.

Welcher das ist, hängt davon ab, ob es einen Geschäftsbereich gibt, der den wirtschaftlichen Hauptzweck des Betriebes am besten erfüllt.

Ist noch immer keine eindeutige Aussage zu treffen, dann ist jener Kollektivvertrag für den gesamten Betrieb anzuwenden, der die meisten Arbeitnehmer aus einer Branche erfasst.

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Sozialversicherung

Wer nebenbei unterrichtet, ist seit 2003 für die Sozialversicherung ein freier Dienstnehmer

Trainer

Kundencontrolling:
So lernen Sie Ihre Kunden kennen

Kundencontrolling

Vortragende oder Trainer:
Entscheidend ist, ob haupt- oder nebenberuflich unterrichtet wird.

Seit Anfang 2003 sind alle, die nebenberuflich lehren oder vortragen, freie Dienstnehmer.

Die einzige Ausnahme vorweg: Wer im Rahmen seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit vorträgt, bleibt mit seinen Trainerhonoraren in seiner Sozialversicherung. Also etwa ein Arzt mit einem Fachvortrag. Für alle anderen gilt: Wer nebenberuflich an einer Erwachsenenbildungseinrichtung (EBE) lehrt oder vorträgt ist freier Dienstnehmer. Das bedeutet, dass jeder Trainer selbst Einkommensteuer bezahlen muss.

Anders in der Sozialversicherung: Dort sind im Normalfall 13,5% durch den Dienstnehmer und 17,2% durch den Dienstgeber zu bezahlen. Im Fall des Trainers kann aber eine großzügige Aufwandsentschädigung von € 537,78 pro Monat geltend gemacht werden, sodass es in den seltensten Fällen zu einer Sozialversicherungspflicht kommt. Die gibt es erst ab € 3.226,68 pro Semester.

Für die Aufwandsentschädigung muss der Trainer folgenden Satz auf die Honorarnote schreiben: „Ich beanspruche die monatliche Aufwandspauschale gemäß §49 Abs 7 ASVG in Höhe von € 537,78 pro Monat“. Sie wird aber nicht in der Honorarnote abgezogen und kann auch steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Die Semester dauern von Jänner bis Juni und von Juli bis Dezember unabhängig vom tatsächlichen Betrieb. Eventuelle Beiträge müssen erst im Nachhinein abgeführt werden. Jede EBE muss aber im Vorhinein prüfen, ob Sozialversicherungspflicht besteht und ob Beiträge einbehalten werden müssen. Die pauschale Aufwandsentschädigung kann für jeden Monat angesetzt werden auch wenn nicht in jedem Monat unterrichtet wurde.

Was ist eine Erwachsenenbildungseinrichtung (EBE)?
Wenn das Publikum überwiegend aus dem Berufsleben kommt.

Tipp: Bescheid vom Sozialministerium

Wann gilt nebenberuflich?
Wenn die Lehrtätigkeit an einer EBE weniger an Zeitaufwand als alle anderen beruflichen Tätigkeiten zusammen verursacht. Als beruflich tätig gelten auch Hausfrauen/-männer oder Studenten, nicht aber Pensionisten oder Arbeitslose.

Tipp: Ob ein Trainer nebenberuflich oder hauptberuflich lehrt oder vorträgt, kann nur er selbst beurteilen. Um spätere Nachzahlungen zu vermeiden, sollte sich die EBE schriftlich die Nebenberuflichkeit bestätigen lassen.

 

Beispiel 1: Frau Meier, Hausfrau, gibt 2x pro Woche Sprachunterricht an der Volkshochschule. Sie erhält € 500 pro Monat.

Aufwandspauschale:
€ 537,78
monatl.
________________________________________
Gesamthonorar:
€ 3.000,00
 
6 x Pauschale:
€ 3.226,68
 
________________________________________

Ergebnis: keine Versicherungspflicht.

Beispiel2: Herr Müller unterrichtet nebenberuflich am BFI. Er bekommt € 3.400.

Aufwandspauschale:
€ 537,78
monatl.
________________________________________
Gesamthonorar:
€ 3.000,00
 
6 x Pauschale:
€ 3.226,68
 
Entgelt:
€ 173,32
 
Monatl. Entgelt:
€ 28,89
 
________________________________________

Ergebnis: Geringfügiges freies Dienstverhältnis. Die EBE muss nur Unfallversicherung bezahlen. Um € 43,65 pro Monat Vollversicherung möglich.

Beispiel 3: Frau Huber hält nebenberuflich zehn Vorträge im Semester am WIFI. Für jeden Vortrag erhält sie € 700.

Aufwandspauschale:
€ 537,78
monatl.
________________________________________
Gesamthonorar:
€ 7.000,00
 
6 x Pauschale:
€ 3.226,68
 
Entgelt:
€ 3.773,32
 
Monatl. Entgelt:
€ 628,89
 
________________________________________

Ergebnis: Vollversicherung als freier DN

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Änderungen in der SV für ältere Dienstnehmer

Arbeitslosenversicherungs-Malus:
Ab 2004 wird das Malus-System verschärft: Wer einen mindestens 50-jährigen Dienstnehmer kündigt, der über 10 Jahre im Betrieb gearbeitet hat, muss dann mehr als bisher bezahlen. Der Malus kann jetzt bis zu 290 % (bisher höchstens 170,4 %) vom letzten Monatsbezug inkl. anteiliger Sonderzahlungen ausmachen.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge:
Für Frauen ab 56 Jahren und Männer ab 58 Jahren müssen ab 2004 keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden. Bislang waren das 3% Arbeitgeber- und 3% Arbeitnehmerbeiträge. Dieser Personenkreis bleibt trotzdem weiterhin arbeitslosenversichert.

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Steuerreform:
Soviel schaut dabei raus

Mit dem Budgetbegleitgesetz ändern sich die Steuer- und Sozialversicherungssätze. Hier drei Beispiele aus Dienstnehmer- und Dienstgebersicht:

Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag

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Internet am Arbeitsplatz

Durch privates Surfen am Arbeitsplatz entstehen oft hohe Kosten wegen verlorener Arbeitszeit und Leitungsblockade. Manche Firmen verbieten daher die private Nutzung – was meistens unrealistisch ist. Wesentlich sinnvoller ist eine schriftliche Vereinbarung, die den genauen Umfang (Art, Dauer, Tageszeit) der Privatnutzung festlegt. Wichtig ist, dass die Vereinbarung auch die Erlaubnis zur „Überwachung“ enthält, sonst ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Nur bei einem generellen Verbot darf der Dienstgeber jederzeit kontrollieren.

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Steuerlinks  

> Basel-II-Rating

www.gewinn.co.at

Auf der Gewinn-Seite entstand in Zusammenarbeit mit Winterheller Software – einer der führenden Controllingsoftware- Hersteller – ein Basel-II-Rating im Internet. Geben Sie Ihre Bilanzdaten und Ihre Einschätzungen zu Management und Marktlage ein und der Computer errechnet Ihnen eine Menge an Kennzahlen. Ersetzt aber keine seriöse Rating-Beratung.

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Buchtipp

Gandhi für Manager

„Gandhi für Manager –
Der andere Weg zum Erfolg"
von Jörg Zittlau
Eichborn Verlag 2003

 

Das Leben und Wirken von Gandhi fasziniert. Jörg Zittlau zeigt, wie Gandhis Methoden erfolgreich in der Unternehmens- und Personalführung umgesetzt werden können. Integrität und Kompromissbereitschaft sind keine Schwächen, sondern Stärken. Zittlau schreibt prägnant, ohne schmückende Adjektive und pathetische Superlative.

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Investmentfonds:
gleiches Recht für Alle

Bisher galt: Erträge aus ausländischen Fonds wurden, wenn sie deklariert wurden, zum Normalsteuersatz besteuert. Zur Vermeidung von Steuerausfällen musste die inländische Bank jährlich eine Sicherungssteuer in Höhe von 2,5% des Depotwertes abführen. Nur inländische Fonds konnten von der 25%-igen KESt profitieren. Eine Ungerechtigkeit, fand der Europäische Gerichtshof.

Ab 1.4.2003 sind daher alle Investmentfonds gleich: Die Erträgnisse unterliegen nur einer Besteuerung von 25%. Das wird zu einer nicht unbeträchtlichen Offenlegung der Erträge aus ausländischen Fonds führen. Deshalb wurde die Sicherungssteuer, die wie eine Steuervorauszahlung wirkt, auf 1,5% abgesenkt.

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Führerschein

Wer den Führerschein los wird, kann keinerlei Kosten absetzen

Fiskurios

 

Fiskurios

Im Tiefflug zum Steuerberater

Ein Jungunternehmer auf der Südautobahn bei Traiskirchen hatte es im Juli eilig: Der knapp über 30-jährige Motorradfahrer gründete gerade eine Firma. Ein Termin beim Steuerberater war daher ein Muss. Allerdings war er spät dran. Mit dem Bike wäre es schneller gegangen, wäre da nicht die Gendarmerie. Diese hatte nämlich trotz allem für 196 km/h in der Tempo-80-Zone kein Verständnis. Überholen auf dem Pannenstreifen war ihnen auch nicht sehr recht. So konnte der Firmenboss in spe den Termin nicht einhalten. Er verlor den Führerschein.

Anmerkung: Die Kosten um den rosa Schein wieder zu bekommen sind keine Betriebsausgaben!
(Kurier, Juli 2003)

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Pensionen

Der künftige Pensionsverlust ist gedeckelt

GELDTIPP

 

Pension und trotzdem Geld

Dr. Martin Gleitsmann
Dr. Martin Gleitsmann,
Leiter der Abteilung Sozialpolitik
und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich

Steuerimpuls: Ist und war der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten sinnvoll?

Dr. Gleitsmann: Wenn sich Nachkaufbeträge nicht positiv auf die Pension auswirken, werden sie rückerstattet.

Zahlt es sich aus, den Pensionsantritt aufzuschieben?

Dr. Gleitsmann: Der Pensionsantritt im Regelpensionsalter (60 bzw. 65) ist günstig, obwohl man später mit Zuschlägen belohnt wird. Geht man früher in Pension (Frühpension läuft mit 2017 aus), muss man mit Abschlägen rechnen.

Darf man in Zukunft in der Pension dazuverdienen?

Dr. Gleitsmann: Ein weiteres Argument frühest möglich in Alterspension zu gehen, da man unbeschränkt dazuverdienen darf! Außerdem wird die Pension bei weiteren Beiträgen neu berechnet.

Was versteht man unter „Hacklerregelung“?

Bis Ende 2006 kann man mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren im Alter von 55 bzw. 60 in Pension gehen – von 2007 bis 2010 im Alter von 56,5 /61,5. Ab 2007 (bis 2018) können Personen, die mehr als die Hälfte der Beitragsjahre unter besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben, mit 65/60 in Pension gehen. Die genauere Regelung wird durch den Sozialminister festgelegt.

Wie hoch kann der maximale Pensionsverlust sein?

Dr. Gleitsmann: Der Pensionsverlust ist gedeckelt. Es wird eine fiktive Pension mit der Rechtslage des Jahres 2003 errechnet und die tatsächliche Pension darf dann max. 10% geringer sein. Die Deckelung ist zeitlich nicht begrenzt.

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Wichtige Steuertermine
4. Quartal 2003

30. Oktober:

Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen für das vorangegangene Quartal bei händischer Abgabe

17. November:

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer,
Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal (bei vierteljährlicher Zahlungsweise),
Zusammenfassende Meldung für das 3. Quartal bei elektronischer Übermittlung

30. November:

Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbständige für das 4. Quartal
1. Oktober:
Beginn der Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2002

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