SWT Union

 

Steuerimpuls von SWT

Aktuelles für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

2. Quartal 2006

 

Manfred Fritz, Hubert Schütz

 

 

 

 

 

 

 

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www.swtunion.at

Manfred Fritz             Hubert Schütz
 

 

Liebe LeserInnen!

 

Das Jahr 2006 bringt wieder Neuigkeiten, die wir wie gewohnt übersichtlich für Sie zusammenfassen. Für alle möglichen Lebenslagen haben wir etwas gefunden.

Unser aktuelles impuls informiert Sie über die Pflicht zur Meldung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und gibt Tipps für das richtige Bilanzlesen.

Die Ausgabe bietet außerdem: Kauf Mitunternehmer-Anteil, Aufzeichnungspflichten Dreiecksgeschäft sowie Wissenswertes über die Entlastungsverordnung beim Doppelbesteuerungsabkommen. Doch dies ist noch längst nicht alles – schauen Sie rein!

Viel Spaß beim Lesen!

 

Inhalt:

Nachfolgeplanung: Den Betrieb perfekt übergeben

Dienstleistungen über die Grenze melden

Der Kauf eines Anteils an einer Personengesellschaft

Kann man Bildung steuerlich absetzen?

Gut zu Wissen - Mantelkauf

Frage und Antwort

Bilanzen richtig lesen

Steuerhäppchen

Fiskurios

Interview

Wichtige Steuertermine

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Nachfolgeplanung: Den Betrieb perfekt übergeben

Nachfolgeplanung

Oft ist es besonders schwer, endgültig loszulassen

Träumen Sie von einer entspannten Pension mit ausreichender finanzieller Versorgung? Dann sollten Sie rechtzeitig an die Betriebsübergabe denken.

Ein Unternehmen ist für viele ein Lebenswerk, das auch über die eigene aktive Betätigung bestehen soll. Wer sich mit einem ausreichenden finanziellen Polster zur Ruhe setzen möchte, sollte spätestens zwei bis drei Jahre vor Pensionsantritt an eine professionelle Nachfolgeplanung denken. Überlegen Sie auch, ob das Unternehmen bei Unfall oder plötzlicher Krankheit weiter funktioniert oder ob alles von Ihnen abhängt.

Wichtige Überlegungen:

Auch die psychologische Komponente ist zu bedenken. Oft fällt das Loslassen besonders schwer. Wichtig ist, dass beide Seiten ihre Vorstellungen klar aussprechen – vielleicht vor einem Mediator.

Häufige Fehler:

Tipp: Professionelle Beratung ermöglicht eine optimale Betriebsnachfolge. Sprechen Sie rechtzeitig mit uns.

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Meldepflicht

Wer Dienstleistungen über die Grenzen verkauft oder einkauft, muss melden

Dienstleistungen

Dienstleistungen über die Grenze melden!

Dienstleistungen über die Grenze melden!

Auch EDV-Leistungen über die Grenzen sind meldepflichtig

Wenn Sie an Ausländer Dienstleistungen verkaufen oder sie einkaufen, muss das ab jetzt gemeldet werden.

Ein Beispiel

Ein Frächter transportiert (auch) für ausländische Kunden. Wenn die Transportumsätze an diese Kunden mehr als 200.000 € pro Jahr betragen, muss gemeldet werden nach der Art der Leistung (See/Luft/Straße/Personen/Güterverkehr…) und nach dem Empfängerland getrennt. Außerdem muss das Unternehmen auch alle Dienstleistungsimporte melden (z.B. deutscher Unternehmensberater).

 

Entscheidungsbaum

 

 

Was ist zu tun?

Sie können mit Formular oder elektronisch melden; nach Ländern getrennt ein Mal pro Quartal und nach Dienstleistungen ein Mal pro Jahr. Oder Sie liefern gleich alle Informationen mit der Quartalsmeldung, dann sparen Sie sich die Jahresmeldung. Die Statistik Austria verlangt die quartalsweise Meldung bis zum 15. des Folgemonats (!) und die jährliche Meldung bis 15. Februar des Folgejahres. Bei Verstößen drohen Strafen bis 5.000 €.

Tipp: Mittels einfachem Email an zabil@statistik.gv.at können Sie die Frist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats verlängern.

Einfacher wird es, wenn Ihr Buchhaltungsprogramm diese Meldung unterstützt. Am Erlös- oder Aufwandskonto wird Ländercode und Dienstleistungsart hinterlegt und die Meldung automatisch erstellt.

Transithandel: Wenn Sie eine Ware im Ausland kaufen und in einem anderen Land verkaufen, ohne dass die Ware nach Österreich kommt, dann ist der Weiterverkauf zu melden. Das betrifft bei einem Dreiecksgeschäft den mittleren Unternehmer.

Weitere Informationen

www.netquest.at > Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Hotline: 01/711 28/72 72 bzw. zabil@statistik.gv.at
 

 

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Unternehmen kaufen

Beim Kauf einer Personengesellschaft sind verschiedenste Punkte zu bedenken

Unternehmenskauf

Der Kauf eines Anteils an einer Personengesellschaft

Unternehmenskauf

Der Kauf einer Personengesellschaft oder eines Anteils ist ein komplexer Vorgang

Im Grunde wird der Kauf eines Mitunternehmeranteils steuerlich so behandelt wie der eines Einzelunternehmens.

Situation beim Verkäufer:

Der Verkäufer muss den Kapitalkontostand zum Verkaufszeitpunkt ermitteln. Dieser setzt sich aus der Summe seiner bisher geleisteten Einlagen (in bar oder in Sachen) abzüglich aller erhaltenen Entnahmen zusammen. Entstandene steuerliche Gewinnanteile haben das Kapitalkonto erhöht, steuerliche Verluste haben es verringert. Übersteigt der Verkaufspreis diesen Stand, muss die Differenz versteuert werden. Dafür gibt es einen Freibetrag von 7.300 € bei Verkauf aller Anteile an der Gesellschaft, bei Verkauf nur eines Teiles entsprechend weniger. Oder man beantragt die Verteilung der Besteuerung auf drei Jahre. Dies geht aber nur, wenn der Anteil schon mehr als sieben Jahre dem Verkäufer gehört hat. Alternativ kommt nur der halbe Steuersatz zur Anwendung, wenn man entweder erwerbsunfähig wird, verstirbt oder in Pension geht (60 Jahre, keine weitere Erwerbstätigkeit).

Achtung: Ein negatives steuerliches Kapitalkonto erhöht den Gewinn.

Beispiel:
Verkaufspreis des Anteils         1.000 €
Höhe des steuerlichen
Kapitalkontos              negativ  8.000 €
Gewinn aus dem Verkauf          9.000 €

Situation beim Käufer:

Hat der Käufer mehr bezahlt als dem steuerlichen Kapitalkonto des Verkäufers entspricht, stellt die (positive) Differenz in der Regel einen Anteil am Firmenwert dar. Dieser kann vom Käufer auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Beim Praxiswert von freien Berufen ist sogar eine Abschreibung auf drei bis fünf Jahre möglich. Die Finanzierungszinsen können ebenfalls abgesetzt werden.

Ermittlung des Veräußerungsgewinns:

Um sich eine Zwischenbilanz zu ersparen sollte der Verkauf eines Anteils immer nur zum normalen Bilanzstichtag erfolgen. Eine Gesellschaft mit Einnahmen-Ausgabenrechnung muss eine Bilanz aufstellen, damit zum Verkaufszeitpunkt alle Vermögens- und Schuldposten der Gesellschaft bei der Ermittlung des Kapitalkontos des Verkäufers berücksichtigt werden. Auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist es ratsam, die Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter aufzuzeichnen, damit bei einem Ausscheiden das Kapitalkonto einwandfrei berechnet werden kann.

Sonderfall Zusammenschluss:

Um bei einem Zusammenschluss von Einzelunternehmern die Versteuerung von stillen Reserven (zB Firmenwert) zu vermeiden, müssen die Voraussetzungen des Umgründungssteuerrechts erfüllt sein.

Haftung:

Für die Altschulden der Gesellschaft haften der Käufer und der Verkäufer solidarisch. Der Verkäufer haftet jedoch nur für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Schulden bis auf weitere fünf Jahre. Für bis zu seinem Ausscheiden entstandene Abfertigungs- und Pensionsansprüche haftet er auch darüber hinaus. Es ist daher sinnvoll, dass diese im Kaufvertrag abgegolten werden. Dann wird er von seiner Haftung frei.

Im Vertrag sollte jedenfalls auch vorgesehen sein, dass der Käufer im Falle einer Klage auf Zahlung für Schulden vor seinem Eintritt vom Verkäufer schad- und klaglos gehalten wird. Diese Vereinbarung gilt jedoch nicht gegenüber dem klagenden Dritten und auch nicht gegenüber der Finanz, denn in der Bundesabgabenordnung ist zwingend eine einjährige Haftung für den Käufer vorgesehen.

Tipp für Kommanditisten: Vereinbaren Sie, dass der Eintritt erst bei Firmenbucheintrag erfolgt, sonst haften Sie bis dahin unbeschränkt.

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Steuerliche Absetzbarkeit

Bildungsmaßnahmen sind dann absetzbar, wenn sie mit dem Beruf in Zusammenhang stehen

Aus- und Weiterbildung

Kann man Bildung steuerlich absetzen?

Aus- und Weiterbildung ist absetzbar, wenn sie für den ausgeübten Beruf wichtig ist

Endlich können Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in erweiterter Form abgesetzt werden.

Steuerlich absetzbar sind

Abzugsfähige Fort- und Ausbildungskosten

Nichtabzugsfähige Fort- und Ausbildungskosten

Abzugsfähige Kosten für höhere Schulen, Universitäten, Fachhochschulen

Welche Ausgaben sind zB abzugsfähig?

 

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Kauf der Anteilsrechte

Um das Verlustvortragsrecht nicht zu verlieren, hat man zwei Möglichkeiten

Mantelkauf

Beim Mantelkauf werden alle Anteile einer vermögenslosen Kapitalgesellschaft, die hohe Verlustvorträge besitzt, gekauft.

Die aus einer früheren Tätigkeit stammenden Verlustvorträge dürfen aber steuerlich nicht mehr abgezogen werden, wenn die neuen Anteilseigner die bisherige organisatorische und wirtschaftliche Struktur wesentlich ändern und die Identität des Steuerpflichtigen (der Gesellschaft) nicht mehr gegeben ist. Erfolgt der Mantelkauf jedoch zum Zweck der Rationalisierung oder Sanierung der Gesellschaft, mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teils der Arbeitsplätze, spricht das für einen – steuerlich nutzbaren – Verlustabzug.

Was muss also beachtet werden, damit das höchstpersönliche Verlustvortragsrecht nicht verloren geht?

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FRAGE & ANTWORT

Kfz-Sachbezug

Ich fahre einen Firmen-Voyager. Wie berechnet sich der Sachbezug?

Der Sachbezug für ein Firmenauto, das Sie auch privat fahren dürfen, ist in der Sachbezugs-Verordnung geregelt. Als monatlicher Sachbezug sind bei der Gehaltsabrechnung 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten zu berechnen (Neupreis inkl. NOVA, Sonderausstattung und Umsatzsteuer). Der Sachbezugswert kann maximal 600 € monatlich betragen.

Der Chrysler Voyager zählt zu den vorsteuerabzugsfähigen Kfz. Ihr Dienstgeber kann sich die 20 % Umsatzsteuer der Anschaffungskosten vom Finanzamt zurückholen. Der Sachbezug berechnet sich aber von den Anschaffungskosten mit Umsatzsteuer. Der Sachbezug ist umsatzsteuerpflichtig. Bei 600 € Sachbezug muss Ihr Dienstgeber daher 100 € ans Finanzamt abführen.

Sehr unüblich, aber möglich: Ihr Dienstgeber zieht Ihnen diese Umsatzsteuer als Kostenbeitrag vom Nettobezug ab.

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Wann entsteht ein Dreiecksgeschäft?

Mein niederländischer Lieferant liefert direkt an meine deutschen Kunden. Was ist zu beachten?

Die Ware kommt nie nach Österreich. Sie tätigen daher ein innergemeinschaftliches (ig.) Dreiecksgeschäft.

Ohne die Spezialregelung des ig. Dreiecksgeschäftes müsste Ö einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland versteuern und mit deutscher Umsatzsteuer an D fakturieren. Wenn aber die Voraussetzungen für ein ig. Dreiecksgeschäft vorliegen, stellt Ö keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung und muss keinerlei Meldung in Deutschland machen.

Voraussetzungen:

Dreiecksgeschäft

 

Ausgangsrechnung des Erwerbers (Ö) muss enthalten:

Meldepflichten des Erwerbers (Ö):

Meldepflichten des Empfängers (D):

Praxistipp

Damit das Dreiecksgeschäft leicht erkennbar wird, sollte auf der Eingangsrechnung stehen, wohin die Ware geliefert wurde. Für eine Betriebsprüfung sind die Versendepapiere geordnet aufzuheben.

 

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Ausbildung zurückzahlen?

Für Ausbildungskosten wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen.

Grundsätzlich können Ausbildungskosten nur dann rückgefordert werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen wurde. Außerdem muss der Arbeitnehmer für die Dauer der Ausbildung vom Dienst freigestellt worden sein. Ausbildung umfasst die Vermittlung von Spezialkenntnissen, die auch bei anderen Arbeitgebern eingesetzt werden kann.

Eine solche Rückzahlungsforderung ist jedoch nicht zulässig:

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Bilanzinterpretation

Unternehmer sollten ihre Bilanzen genau unter die Lupe nehmen

Bilanzen

Bilanzen richtig lesen

Bilanzen

 

Die Bilanz ist mehr als eine lästige Pflichtübung. Selbst wenn Sie sich als Unternehmer nicht um Ihre laufende Buchhaltung kümmern, die Bilanz sollten Sie sich genau ansehen.

Unterschied zur Buchhaltung

Im Jahresabschluss wird ein Geschäftsjahr vollständig dargestellt. Die ausgewiesenen Werte sind sorgfältig abgestimmt und abgegrenzt – das heißt periodenrein gebucht. Außerdem enthält der Jahresabschluss Rückstellungen und Abschreibungen, die in der laufenden Buchhaltung oft unberücksichtigt bleiben.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Zumindest Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss jeder Bilanzierende aufstellen. Kapitalgesellschaften (zB GmbH) brauchen außerdem einen Anhang zum Jahresabschluss, der einzelne Positionen näher erläutert. Aktiengesellschaften sowie mittlere und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen, der den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens verbal beschreibt. Bei solchen Gesellschaften muss der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Wer liest den Jahresabschluss?

Tipp: Bedenken Sie die unterschiedlichen Interessen bei den Bilanzierungswahlrechten.

Wie liest man den Jahresabschluss?

Im Jahresabschluss finden Sie Absolutwerte. Wahrscheinlich haben Sie schon ein Gespür für die Höhe des Umsatzes, des Gewinns oder der Bilanzsumme für Unternehmen Ihrer Branche entwickelt. Mehr Aussage haben aber diese Werte, wenn man sie auf andere Positionen bezieht und relative Werte daraus errechnet. Beispiel: Die Werte Eigenkapital und Gesamtkapital sagen für sich alleine oft nicht viel aus. Als Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Gesamtkapital) ergeben sie eine der wichtigsten Finanzierungskennzahlen.

Für jeden Bilanzleser leicht erkennbar: Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Ob sich Ihr Unternehmen dabei verbessert oder verschlechtert hat, ist in der GuV leichter zu beurteilen als in der Bilanz. Beispiel: Eine Verringerung des Lagerstandes bewirkt grundsätzlich eine verbesserte Liquidität. Aber ein zu niedriges Lager kann zu Lieferengpässen führen. Sie riskieren, lukrative Aufträge zu verlieren.

Gute Bilanzleser erkennen auf den ersten Blick in den Jahresabschluss, wie es um ein Unternehmen steht. Trotzdem sind gerechnete Kennzahlen sehr beliebt. Dies deshalb, weil damit Unternehmen standardisiert und vergleichbar gemacht werden.

Basel II

Die Vergleichbarkeit ist wichtig, wenn es um Ihre Beurteilung bei der Bank nach Basel II geht. Jede Bank entwickelt ihr eigenes Rating-Verfahren und vergleicht die Unternehmen im eigenen internen Datenpool. Tipp: Fragen Sie Ihre Bank nach Ihren Rating-Kennzahlen.

Praxistipp

Verhandeln Sie bei den Bankspesen! Die Entscheidung über einen Kredit und dessen Zinssatz wird durch Ihr Rating bestimmt. Deshalb ist mit Verhandeln nicht viel zu holen. Bei den Konto- und Kreditspesen hat der Bankbetreuer meist größeren Spielraum – oft bis zu 50 %!

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Reisekosten

Reisekosten bei freien Dienstnehmern wieder sozialversicherungsfrei

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im März 2005 festgestellt, dass Reisekosten von freien Dienstnehmern der Sozialversicherungspflicht unterliegen, weil Reisevergütungen nur dann beitragsfrei sind, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Weil aber freie Dienstnehmer als selbstständige Unternehmer der Einkommensteuerpflicht unterliegen (nur in der Sozialversicherung wird eine Dienstnehmereigenschaft mit Pflichtversicherung nach dem ASVG bei der Gebietskrankenkasse unterstellt), konnte der VwGH zu dieser Rechtsansicht gelangen.

Obwohl man das Verfahren durch die Instanzen hinauf zum VwGH zuließ, kam man nun zur weisen Ansicht, dass genau diese Entscheidung niemand glücklich macht. Der Gesetzgeber plant nun – rückwirkend auf den 1. 1. 2005 (!) – eine Gesetzesänderung, mit der eine Reisevergütung an einen freien Dienstnehmer doch beitragsfrei ist.

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DBA-Entlastungsverordnung

Sie beziehen eine Dienstleistung aus dem Ausland und müssen 20 % vom Honorar einbehalten? Oder müssen KESt für einen Ausländer abführen?

Durch die neue Doppelbesteuerungs-Entlastungsverordnung können Sie sich den Steuerabzug und einen erheblichen Verwaltungsaufwand sparen. Voraussetzung: Ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht grundsätzlich eine Befreiung vor.

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Buchtipp

Different Thinking!

„Different Thinking!“
Anja Förster und Peter Kreuz
Redline Wirtschaft

„Es gibt nur einen Weg, um Fehler zu vermeiden. Keine Ideen mehr zu haben!“

Albert Einstein hat es erkannt: Das Leben würde still stehen ohne Mut zur Veränderung und auch zu Fehlern. Gerade im Business ist es so wichtig, die „tote Mitte“ zu verlassen und Strategie, Markt, Produkte und Preise zu hinterfragen. Anja Förster und Peter Kreuz zeigen anhand von gelungenen Beispielen wie Different Thinking in unterschiedlichen Branchen zum Erfolg geführt hat und motivieren zum Querdenken.

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Neuerungen im Finanzstrafgesetz

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2006 wurden die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft.

Bei schweren Steuervergehen von mehr als drei Millionen Euro strafbestimmendem Wertbetrag kann neben einer Geldstrafe bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrags (bisher bis zum Zweifachen) eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren (bisher bis zu zwei Jahren, bei Wiederholungstätern bis zu drei Jahren) verhängt werden. Neu ist auch, dass ab 2006 Unternehmen bestraft werden können.

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Kombilohnmodell

Mit dem Kombilohn sollen Langzeitarbeitslose wieder eine Beschäftigung finden.

Der Kombilohn besteht aus dem Lohn des Arbeitgebers (AG) und einem Zuschuss des Arbeitsmarktservice (AMS) für den Arbeitnehmer (AN) und gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 1. Jänner 2006 und vor dem 1. Jänner 2007 abgeschlossen wurden, wenn das AMS vor Beginn kontaktiert wurde. In den Genuss des Kombilohns können Arbeitnehmer unter 25 oder über 45 Jahre kommen, wenn sie bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind.

Der Vorteil für den Arbeitgeber: Er erhält bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen einen AMS-Zuschuss von 15 % (in NÖ bis zu 30 %). Der Arbeitnehmer profitiert von einem AMS-Zuschuss von max. 50 % des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

Eine Entgeltobergrenze von 1.000 € brutto darf nicht überschritten werden. Die Zuschüsse werden maximal ein Jahr gewährt.

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Steuerlinks  

> Länderinfo

wko.at
> Außenwirtschaft

www.ksv.at
> International > Länderinfos

economicresearch.ba-ca.com
> Investitionsleitfäden

Tipp: Achten Sie bei Länderinformationen auf das Publikationsdatum, da sich gerade in Osteuropa die Rahmenbedingen sehr schnell ändern.  

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Gerechter Fiskus

Steuern zahlt jeder – auch wenn das Geld unehrlich verdient wurde

 

2,2 Mio. Euro vom Dienstgeber abgezweigt – „Vorteil“ aus dem Dienstverhältnis

Ein Landesbeamter hat sich Sozialhilfegelder in Höhe von rund 2,2 Mio € in die Tasche gesteckt. Diese muss er nun als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuern. So will es der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Zum Glück hat der Fiskus ein Einsehen mit dem betrogenen Arbeitgeber, denn dieser haftet normalerweise für die Lohnsteuer. Dazu der VwGH: Vorteile des Arbeitnehmers gegen den Willen des Arbeitgebers unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Steuer wird dem Betrüger direkt vorgeschrieben. Kleines Trostpflaster: Beträge, die er zurückzahlt, kann er beim nächsten Steuerausgleich absetzen.

(VwGH 30.6.2005, 2002/15/0087)

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Verschärfung im Strafrecht

Ab heuer wird es auch Strafverfahren gegen Unternehmen und Vereine geben

Strafrecht

 

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Leopold Gartner

Leopold Gartner
Fachkraft für Arbeitssicherheit Brandschutzbeauftragter

impuls: Was bedeutet das neue „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für die Unternehmen?

Leopold Gartner: Das „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ bringt seit 2006 eine Verschärfung im Strafrecht: Neben physischen Personen wird es auch Strafverfahren gegen Unternehmen, zB Kapital- oder Personengesellschaften, und Vereine geben. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich unter anderem auf Vermögens-, Korruptions-, Urkunden-, Geldfälschungs- oder Umweltdelikte. In der Praxis werden Fahrlässigkeitsdelikte (zB bewusstes Wegschauen bei Arbeitsunfällen) die größte Rolle spielen.

Ein besonderer Anwendungsbereich ist auch im Personen- und Güterverkehr zu erwarten. Ausgenommen vom neuen Gesetz sind vor allem Körperschaften (zB Gemeinden) und Kirchen.

Wer kommt als Entscheidungsträger, für dessen Straftaten ein Verband haftet, in Frage?

Dieser Kreis umfasst nicht nur die tatsächlichen Unternehmensleiter, sondern alle vertretungsberechtigten Personen (zB Prokuristen) sowie alle Mitglieder von Aufsichts- und Kontrollorganen. Zusätzlich haftet jeder Verband für Straftaten aller Mitarbeiter, wenn diese Straftaten auf Fehler der Entscheidungsträger zurückzuführen sind.

Kann ein Verband sein strafrechtliches Haftungsrisiko reduzieren?

Ja, etwa durch:

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Wichtige Steuertermine
2. Quartal 2006

31. März

Abgabe der Steuererklärungen für 2004 durch den Steuerberater für Quotenerfüllung.
18. April Erstmalige Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen.
02. Mai Einreichung der Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Ertragsteuern) für 2005 ohne Steuerberater – nicht elektronisch.
15. Mai Vorauszahlungen Einkommen-/Körperschaftsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung 1. Quartal (wenn nicht monatlich).
31. Mai Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 2. Quartal 2006.
30. Juni Abgabe der Steuererklärungen für 2005 ohne Steuerberater – elektronisch.
Achtung: Zusammenfassende Meldungen sind für Unternehmer, deren Vorjahresumsatz mehr als 22.000 € betragen hat, ab 2006 monatlich (und nicht wie früher quartalsweise) zu erstatten. Termine: wie für Umsatzsteuer – elektronische Übermittlung.

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